Gründonnerstag „Abendmahlmesse mit Fußwaschung“

Die Fußwaschung beim letzten Abendmahl

Am Vorabend seines Kreuzestodes wusch Jesus Christus während des letzten Abendmahls seinen Jüngern die Füße und trocknete sie mit dem Tuch, das ihn umgürtete. Durch dieses Beispiel wollte er zeigen, dass auch die Jünger untereinander zum Dienen bereit sein müssen. Nur der Evangelist Johannes beschreibt das Geschehen (Joh 13,1-11 EU), das durch die Abschiedsreden Jesu und sein Hohepriesterliches Gebet fortgeführt und entfaltet wird (Joh 13-17 EU). Das Johannesevangelium erwähnt beim Abendmahl nicht die Einsetzung der Eucharistie; die Thematik der eucharistischen Gestalt des Leibes Christi findet sich hier in einem Gespräch Jesu mit den Juden.

Petrus wollte sich von Jesus die Füße zunächst nicht waschen lassen, ließ es aber geschehen, nachdem dieser ihm sagte: „Wenn ich dich nicht wasche, so hast du kein Teil an mir.“

In der katholischen Kirche gehört die Fußwaschung zur Liturgie des Gründonnerstags. Vor der Reform der Karwochenliturgie 1955 wurde der Ritus unabhängig von der Feier der heiligen Messe separat „zu geeigneter Stunde“ und nur in Bischofs- und Klosterkirchen vollzogen, häufig in der Karmette am Morgen oder im Laufe des Vormittags. Dazu wurde die Antiphon Ubi caritas mit den Versen des Hymnus Congregavit nos in unum Christi amor gesungen.

Seit 1956 ist die Fußwaschung Teil der Messfeier vom letzten Abendmahl, verpflichtend in Kathedral- und Abteikirchen, fakultativ in allen anderen Kirchen. Der Zelebrant der heiligen Messe wäscht dabei zwölf (örtlich auch weniger) zuvor bestimmten Gläubigen die Füße; der Ritus gehört zu den Sakramentalien. In der Diözese Mailand praktizierte man zur Zeit des heiligen Ambrosius die Fußwaschung als Teil des Sakraments der Taufe.

Nach einer Bitte Papst Franziskus’ veröffentlichte die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung im Januar 2016 ein Dekret, demzufolge künftig die Fußwaschung an allen Gläubigen vollzogen werden kann. Wer ausgewählt werde, solle sich „in aller Schlichtheit zur Verfügung stellen.“[1] Verbunden mit einem historischen Rückblick auf die liturgiegeschichtliche Entwicklung des Mandatums wird die Ausführung der Reformbitte des Papstes in einem Begleitbrief aus der Kongregation erläutert.

Die Kommentare sind geschlossen.